Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Stade, 12.09.2002 - S 4 RA 203/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
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- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Zu deren Begründung stützt er sich nunmehr vorrangig auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. März 2002 (Az.: 2 BvL 17/99), in dem die ungleiche Besteuerung der Renten (nur in Höhe des Ertragsanteils) und der Beamtenpensionen (in voller Höhe) für verfassungswidrig erklärt worden ist und der Gesetzgeber aufgefordert wurde, den Komplex spätestens ab Beginn des Jahres 2005 neu zu regeln.Die Arbeitgeberanteile, die zwar ebenfalls - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - Teil der Gegenleistung sind, die sich der Arbeitnehmer erarbeiten musste und die - wie die Arbeitnehmeranteile - in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen, bestimmen den Bruttolohn nicht und können daher nur mittelbar als Vergleichsmaßstab für die Personengruppen der Angestellten (des öffentlichen Dienstes) einerseits und der Beamten andererseits herangezogen wer-den (zu letzterem BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, Az: 2 BvL 17/99 - Verfassungswid-rigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Versorgungsbezüge der Ruhestandsbe-amten einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anderer-seits -, zum für die Bestimmung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolohn unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile § 14 SGB IV sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000, Az: L 3 AL 2554/99 und Bayeri-sches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. September 2000, Az: 3 ObOWi 78/00).
Schließlich kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der auf den Ertragsanteil beschränkten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Ren-tenversicherung gegenüber der vollen Besteuerung der Pensionen berufen (Urteil vom 6. März 2002, Az: 2 BvL 17/99).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, ob-wohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtspre-chung des BVerfG, z.B. Beschluss vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60, 86 m.w.N.). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Der weite Spielraum des politischen Ermessens, der den Gesetzgeber zur Regelung der Versorgung der Beamten verbleibt, gilt innerhalb des Art. 33 Abs. 5 GG ebenso wie in Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 141, 158 f.; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987, Az: 2 BvR 933/82).
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Selbst wenn man diese Bedenken aber zurückstellt (ähnlich, wie dies zum Teil für die Anwartschaften auf Hinterbliebenenrenten entgegen der Auffassung des BVerfG gefor-dert wird, vgl. Papier in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Band 2, Art. 14 Rdnr. 143 unter Bezugnahme auf BVerfGE 97, 271, 285), ändert sich am Ergebnis nichts. - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Denn auch wenn die Nachversicherung die Sozialversicherungsbeiträge nicht er-fasst, insbesondere nicht die im Bruttoentgelt der Angestellten enthaltenen Arbeitneh-meranteile, reicht sie dafür aus, beim Wechsel in das System der gesetzlichen Renten-versicherung den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Lebensgewohnhei-ten einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort zu berücksichtigen und auf diese Weise einen angemessenen Lebensunterhalt sicher zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977, Az: 2 BvR 1039/75 zur Alimentation der Beamten und Soldaten mit mehr als zwei Kindern sowie Binne, Sozialpolitische und verfassungsrechtliche Probleme der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit, DRV 1997, Seite 428, 434). - BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Zu den hergebrachten und somit während eines längeren, traditions-bildenden Zeitraumes gültigen (BVerfGE 8, 343; 58, 76 f.: mindestens schon unter der Weimarer Reichsverfassung) gehört eine angemessene, der früheren Besoldung aus dem zuletzt bekleideten Amt entsprechende Versorgung nach Ausscheiden aus dem Dienst (BVerfGE 61, 43). - LSG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - L 2 RJ 659/98
Berechnung der Nachversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Darüber hinaus hat das SG zutreffend darauf hingewiesen, dass sich der Kläger freiwilli-ge aus dem Beamtenverhältnis begeben hat (so in einem vergleichbaren Fall auch das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2000, Az: L 2 RJ 659/98). - BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/00
Berechnung des Mindeststundenbruttolohns
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Die Arbeitgeberanteile, die zwar ebenfalls - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - Teil der Gegenleistung sind, die sich der Arbeitnehmer erarbeiten musste und die - wie die Arbeitnehmeranteile - in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen, bestimmen den Bruttolohn nicht und können daher nur mittelbar als Vergleichsmaßstab für die Personengruppen der Angestellten (des öffentlichen Dienstes) einerseits und der Beamten andererseits herangezogen wer-den (zu letzterem BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, Az: 2 BvL 17/99 - Verfassungswid-rigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Versorgungsbezüge der Ruhestandsbe-amten einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anderer-seits -, zum für die Bestimmung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolohn unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile § 14 SGB IV sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000, Az: L 3 AL 2554/99 und Bayeri-sches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. September 2000, Az: 3 ObOWi 78/00). - LSG Baden-Württemberg, 15.05.2000 - L 3 AL 2554/99
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
Die Arbeitgeberanteile, die zwar ebenfalls - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - Teil der Gegenleistung sind, die sich der Arbeitnehmer erarbeiten musste und die - wie die Arbeitnehmeranteile - in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen, bestimmen den Bruttolohn nicht und können daher nur mittelbar als Vergleichsmaßstab für die Personengruppen der Angestellten (des öffentlichen Dienstes) einerseits und der Beamten andererseits herangezogen wer-den (zu letzterem BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, Az: 2 BvL 17/99 - Verfassungswid-rigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Versorgungsbezüge der Ruhestandsbe-amten einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anderer-seits -, zum für die Bestimmung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolohn unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile § 14 SGB IV sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000, Az: L 3 AL 2554/99 und Bayeri-sches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. September 2000, Az: 3 ObOWi 78/00).